Entlastung für das Handwerk und den Mittelstand
HwK-Präsident zur Unternehmensbesteuerung
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| Politik für das Handwerk: HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag im Gespräch mit ZDH-Präsident Otto Kentzler. |
Die Große Koalition hat die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform vorgelegt. Sehen Sie das Handwerk und den selbstständigen Mittelstand ausreichend berücksichtigt?
HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag: Ein Unternehmenssteuerrecht im Wortsinne gibt es in Deutschland nicht. Die Unternehmen werden je nach Rechtsform entweder nach dem Einkommensteuerrecht bei Personenunternehmen - das sind über 80 Prozent der Handwerksunternehmen - oder nach dem Körperschaftsteuergesetz bei Kapitalgesellschaften besteuert. Die Reformpläne der Bundesregierung sehen eine Annäherung der beiden Steuersysteme und eine Entlastung der Unternehmen vor. So sollen bei Personenunternehmen zukünftig nicht entnommene Gewinne begünstigt werden und zur Eigenkapitalbildung beitragen. Ergänzt wird dieser Anreiz zur Eigenkapitalbildung durch eine Verbesserung der bisher schon möglichen Ansparabschreibung. Die Steuerbelastung wird durch diese Möglichkeiten verringert.
Insgesamt muss man festhalten, dass sowohl die Personenunternehmen als auch die Kapitalgesellschaften nach den Eckpunkten der Reformvorschläge steuerliche Entlastungen erfahren werden. Die Handwerksunternehmen werden im Reformpapier angemessen berücksichtigt.
Einkommen- und Körperschaftsteuer auf der einen Seite - wie sieht es mit der Gewerbesteuer aus?
Die Entlastung der Unternehmen bei der Gewerbesteuer soll durch Korrekturen bei den Bemessungsgrundlagen, durch höhere Freibeträge und Verbesserungen der Anrechnung bei der Einkommensteuer erzielt werden. Zusätzlich werden die ertragsunabhängigen Bestandteile wie Zinsen an Gewicht verlieren. Das ist zwar nicht der Königsweg, führt aber zu Entlastungen der Klein- und Mittelunternehmen.
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmenquelle der Kommunen und entscheidet somit über die Finanzkraft und das Investitionsverhalten der Gemeinden. Eine Entlastung der Unternehmen führt nur dann nicht zu einer Verringerung der Einnahmen der Kommunen, wenn die Anrechnung der Gewerbesteuer auf andere Steuern gewährleistet ist. Das ist im Reformvorschlag der Fall. Eine Reduzierung der Einnahmen auf Seiten der Kommunen und damit die Schwächung ihrer Investitionen kann nicht im Sinne des Handwerks sein.
Keine Entlastung ohne Gegenfinanzierung - was müssen wir erwarten?
Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen können Steuerentlastungen ohne zusätzliche Einnahmeverbesserungen nicht verkraften. Mit Sicherheit werden zur Gegenfinanzierung der geplanten Reform die Abschreibungsmöglichkeiten verschlechtert. Im Ergebnis wird aber die mittelständische Wirtschaft entlastet. Die veränderten Abschreibungsmöglichkeiten treffen vornehmlich kapitalintensive Unternehmen, und dass sind in der Regel nicht die Klein- und Mittelunternehmen. Insgesamt meine ich, dass die bisher skizzierte Steuerreform die Bedürfnisse des Mittelstandes berücksichtigt.
Informationen für Handwerksbetriebe bei der HwK-Betriebsberatung, Tel.: 0261/ 398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung@hwk-koblenz.de, Internet:
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