Sonder-Aktionstag der HwK
zum neuen Gleichbehandlungsgesetz
Am 23. September informiert die HwK Koblenz ihre Mitgliedsbetriebe im Rahmen eines Sonder-Aktionstages über das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), das am 18.8. in Kraft getreten ist.
Das AGG wurde geschaffen, um Diskriminierungen von Menschen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechtes oder einer Behinderung zu verhindern. Fast jeder Lebensbereich, von A wie „Arbeit“ bis Z wie „Zugang zu Gütern und Dienstleistungen“ ist davon erfasst. Um Fehler im Umgang mit dem AGG von Anfang an zu vermeiden, berät die HwK Koblenz die Unternehmer im Handwerk über die Auswirkungen des Gesetzes auf die betriebliche Praxis. Der Aktionstag findet im City-Büro der HwK in Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, von 8 bis 13 Uhr, statt.
Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist das Verbot der Benachteiligung. So ist es unzulässig, eine Person wegen der angeführten Gründe im Vergleich zu einer anderen Person ungünstiger zu behandeln. Nicht erlaubt sind aber auch Vorschriften, Kriterien oder Verfahrensweisen, die Personen gegenüber anderen benachteiligen könnten.
Besonders deutlich sind die Folgen des AGG für die Unternehmer im Bereich des Arbeitsrechtes. Bereits im Einstellungsverfahren müssen die Normen des AGG beachtet werden. Schon die Stellenausschreibung muss neutral erfolgen. Formulierungen wie „junge, dynamische Unterstützung für unser Team“ gehören jetzt der Vergangenheit an.
Für den Fall des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass sich der Beschäftigte bei den zuständigen Stellen beschwert. Unter Umständen drohen Klagen auf Entschädigung bzw. Schadensersatz. Dabei enthält das Gesetz grundsätzlich keine Haftungshöchstgrenzen. Lediglich bei Nichteinstellungen wird die Entschädigung auf drei Monatsgehälter begrenzt.
Infos zum Gesetz und zum Aktionstag, Tel.: 0261/ 398-355,
E-Mail: aubira@hwk-koblenz.de, Internet:
www.hwk-koblenz.de