So geht’s - Steuerbonus auf Rechnungen
Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Privathaushalte können bei ihrer Einkommenssteuererklärung Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten, die von Handwerksunternehmen durchgeführt wurden, geltend machen.
Das gilt gleichermaßen für Mieter wie Eigentümer in ihrem selbst genutzten Wohneigentum. Aufwendungen für vermietete oder Gewerberäume werden weiterhin als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht.
Voraussetzungen für den neuen Steuerbonus ab 1. Januar 2006 sind
n eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
n bei der die Arbeitskosten in einem separaten Betrag ausgewiesen sind (auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen sein, Materialkosten dagegen können nicht geltend gemacht werden) und
n deren Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen wurde (Bankbeleg),
n Leistungen wie Zahlungen müssen im laufenden Jahr erbracht worden sein.
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung werden die Rechnungen und Belege eingereicht und im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent von maximal 3.000 Euro für Arbeitsleistungen bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten pro Jahr und Haushalt. Im Gesamtjahr können also höchstens 600 Euro aus allen Handwerkerrechnungen geltend gemacht werden. Der Steuerbonus auf diese Handwerkerleistungen wird unabhängig gewährt von der Geltendmachung sonstiger haushaltsnaher Dienstleistungen wie beispielsweise die Reinigung der Wohnung oder die Pflege von Angehörigen. Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls 600 Euro im Jahr.
Handwerksbetriebe erhalten Informationen und Beratung in steuerlichen und allen betriebswirtschaftlichen Fragen bei der HwK-Betriebsberatung.
Mehr Infos unter Tel.: 0261/398-251,
Internet: www.hwk-koblenz.de
„Ich begleite deinen beruflichen Weg“ |
20 junge Leute haben 2005 im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) einen Praktikumsvertrag im Handwerk abgeschlossen. Bennet Warnke (2.v.r.) aus Nauort gehört dazu. Der 19-Jährige macht derzeit sein Praktikum in der Schreinerei Hendgen in Koblenz-Güls.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (Mitte) übernahm für ihn eine Patenschaft und traf sich mit ihm, Tischlermeister Rolf Hendgen (r.) und HwK-Hauptgeschäftsführer Dr. h.c. mult. Karl-Jürgen Wilbert (l.), zu einem Informationsaustausch. „Ich komme
im Sommer vorbei und überzeuge mich von den Fortschritten meines Patenlehrlings. Ich begleite deinen beruflichen Weg“, verspricht Mertin. Die von der Agentur für Arbeit geförderte Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Ausbildung. „Ich bin bereit, Bennet als Lehrling zu übernehmen, wenn er weiter so motiviert dabei ist“, versichert Hendgen, Obermeister der Tischlerinnung Koblenz. – Informationen bei allen Fragen zu einer Lehre im Handwerk bei der HwK-ausbildungsberatung, Tel.: 0261/ 398-323, Fax: -989, E-Mail: aubira@hwk-koblenz.de |